Ergänzungen
Eheverträge - Heirat -
Kinder
Für den Adel, natürlich auch für die Habsburger, war die möglichst frühe
Suche nach geeigneten Heiratspartnern für den eigenen Nachwuchs
äußerst wichtig.
Zahlreiche Ehen wurden schon im Kindesalter geschlossen. Dafür gab es
verschiedene Gründe:
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Politik - vorteilhafte Bündnissysteme
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Macht- und Gebietsausweitung
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Junge Mädchen fügen sich leichter dem Willen der Ehegatten
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Ausschaltung der Konkurrenz
•
Ausnutzung der weiblichen Fruchtbarkeit
•
Problem der hohen Kindersterblichkeit
•
Komplikationen bei der Schwangerschaft
Die Kinder oder Jugendlichen wurden nicht gefragt, sie hatten sich dem
Willen der Eltern zu fügen. Ihre eigenen Interessen und Gefühle waren
unwichtig. Es stand nicht zur Debatte, ob Ehepartner zusammenpassten
oder nicht. An Liebe wurde grundsätzlich nicht gedacht.
Eheabsprachen der Eltern erfolgten oft schon mit der Geburt der Kinder,
aber auch schon vorher. Die künftigen Ehepartner lebten meist
voneinander getrennt, eine Gesandtschaft übernahm die
Kontaktaufnahme. Ein Ehevertrag vor der Hochzeit musste rechtliche und
finanzielle Fragen klären. Starb ein Ehepartner, wurde häufig nach kurzer
Zeit neuerdings geheiratet.
Die Höhe der Mitgift der Braut richtete sich nach dem Rang des
Bräutigams und konnte die Brauteltern stark belasten. Dem Heiratsgut
der Braut entsprach die Widerlage des Bräutigams in meist gleicher
Höhe. Zusätzlich sollte er seiner Frau nach der Hochzeitsnacht die
Morgengabe entrichten, eine finanzielle Sicherstellung. Für den Fall, dass
die Braut Witwe wurde, musste er ihr eine Witwenversorgung
garantieren.
Sehr oft waren die Brautleute eng verwandt, was die Einholung einer
päpstlichen Erlaubnis - päpstlicher Dispenz - erforderte. Leider führte die
enge Verwandtschaft nicht selten zu Erbkrankheiten bei den Kindern.
Zur Hochzeit reiste meist die Braut zum Bräutigam. Bei Staatsheiraten
gab es vor der eigentlichen Trauung häufig die Eheschließung per
procurationem (per procura).
Nach der Hochzeitsfeier in der Kirche fand das sogenannte Beilager statt.
Erst mit dem Vollzug war die Ehe voll gültig und nach kirchlicher
Auffassung als göttliche Einrichtung unauflöslich.
Eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe war nur durch den Tod
auflösbar, eine Ehescheidung mit dem Recht der Wiederverheiratung gab
es nicht. Nur bei erwiesener Unfähigkeit des Mannes, den ehelichen Akt
zu vollziehen, war eine Scheidung möglich, jedoch nicht bei
Unfruchtbarkeit der Frau. Das bedeutete eine wichtige Sicherstellung der
Frau, obwohl sie natürlich bei Kinderlosigkeit seelisch stark belastet war.
Zudem gingen die Ehemänner oft anderen Vergnügungen nach.
Das Ehealter wurde meist mit dem Eintritt der Geschlechtsreife
festgelegt: bei Knaben das 14. Lebensjahr, bei Mädchen das 12. Selten
hielt man sich jedoch an diese Angaben.
Die Hauptaufgabe fürstlicher Ehefrauen war die Geburt möglichst vieler
Kinder zur Sicherung der Dynastie, wobei Knaben wichtiger waren als
Mädchen. Ein Grund für die Geburt zahlreicher Kinder war aber auch die
hohe Säuglings- und Kindersterblickeit.
Frauen erlitten häufig Fehl-, Früh- oder Totgeburten und hatten schwer
darunter zu leiden. Eine Herrscherin, die unfruchtbar war oder nur
Mädchen das Leben schenkte, wurde wenig akzeptiert. Der Wert einer
Frau wurde also in ihren Geburten gemessen.
Blieben adelige Mädchen oder Damen unverheiratet, trat die Frage ihrer
Versorgung auf. Dazu diente sehr oft die Gründung von Klöstern und
Stiften, in welche sie eintraten. Als Beispiel sei hier das königliche
Damenstift in Hall in Tirol angeführt, das für drei unverheiratete
Schwestern von Erzherzog Ferdinand II. gegründet wurde.
Ehe per procuratinem (procura)
Dabei handelt es sich um eine
übliche Art der Eheschließung in
Herrscherhäusern. Ein Vertreter
des Bräutigams reiste zur Braut,
stieg vor versammelter
Hofgesellschaft zu ihr ins Bett und
entblößte sein rechtes Bein oder
streckte sein entblößtes Bein unter
die Bettdecke. Die eigentliche
Hochzeitsfeier fand dann
grundsätzlich in der Heimat des
Bräutigams statt.
So schickte etwa Kaiser Maximilian
1493 Markgraf Christoph von
Baden nach Mailand, wo die
Hochzeit mit Bianca Maria Sforza
per procura vollzogen wurde.
Hochzeitsverhandlungen Kaiser Friedrich III. - Herzog von Burgund
Kaiser Friedrich III., Vater von Kaiser Maximilian I., traf sich 1473 in
Trier mit Herzog Karl dem Kühnen von Burgund, dem Vater der Maria
von Burgund, zu Verhandlungen über die Verehelichung der beiden
jungen Leute. Karl wollte Friedrich bewegen, das Herzogtum zum
Kaisertum zu erheben, doch Friedrich weigerte sich. Die Burgunder
waren immens reich, während die Habsburger ständig in Geldnöten
steckten. Die Hochzeit fand 1477 nach dem Tod Karls statt. Damit fiel
Burgund an die Habsburger und stellte einen bedeutenden
Machtzuwachs dar. Bei der Hochzeit war Maximilian 18 Jahre alt,
Maria 20.
Ungarisch-böhmische Doppelhochzeit
Im Vertrag zur ungarisch-böhmischen Doppelhochzeit wurde 1506
vereinbart, dass Anna von Böhmen und Ungarn als Dreijährige einen
Enkel Kaiser Maximilians I. heiraten sollte. 1515 kam es dann zur
Ausführung, doch war die Wahl des Bräutigams noch unklar. Kaiser
Maximilian I. sprang für einen seiner Enkel ein und Anna ehelichte ihn
per procurationem. Die wirkliche Eheschließung mit Maximilians Enkel
Ferdinand, der 1503 geboren wurde, fand erst 1521 statt. Aus der Ehe
gingen 15 Kinder hervor, vier Söhne und elf Töchter.
Ludwig von Ungarn und Böhmen erblickte 1506 das Licht der Welt
und wurde noch vor seiner Geburt in Verhandlungen über die
ungarisch-böhmische Doppelhochzeit Maria, der Enkelin Kaiser
Maximilians I., versprochen. Nach dem Tod Ludwigs in der Schlacht
von Mohacs 1526 fielen Ungarn und Böhmen an die Habsburger und
blieben bis 1919 bei ihnen.
Margarethe - Tochter Kaiser Maximilians I.
•
Margarethe wurde als Dreijährige mit dem dreizehnjährigen
französischen Thronfolger Karl VIII. verlobt und 1484 mit ihm
verheiratet. Aus politischen Gründen erfolgte die Auflösung der Ehe
der mittlerweise 11-jährigen Margarethe und des 21-jährigen Karl.
Die Ehe war noch nicht körperlich vollzogen gewesen.
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1497 musste sie Johann von Spanien heiraten, der jedoch nach
sechs Monaten Ehe verstarb.
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Im Jahre 1501 schloss die Einundzwanzijährige ihre dritte Ehe,
diesmal mit Philippert von Savoyen. Endlich hatte sie ihre große
Liebe gefunden.
Erzherzog Leopold und Maria Ludovica von Spanien
Für den dritten Sohn Maria Theresias wurde von ihr die spanische
Prinzessin Maria Ludovica als Ehefrau bestimmt. 1765 fand die Hochzeit
ebenfalls auf ihren Wunsch in Innsbruck statt. Leopold war 18 Jahre alt,
Maria Ludovica 20. Die beiden hatten sich vorher nie gesehen,
allerdings wurden zwischen dem Wiener und dem Madrider Hof Bilder
ausgetauscht. Gerüchte beschrieben die Braut “als hässlich, rothharicht
und übl erzogen”. Doch Leopold stellte bei ihrer ersten Begegnung
erleichtert fest, dass dies nicht stimmte. Sie war blond, sehr hübsch und
hatte eine angenehme helle Hautfarbe. Nach der Hochzeit reiste das
Ehepaar in die Toskana, die Leopold von seinem Vater Franz Stephan
von Lothringen übernahm. Maria Ludovica brachte 19 Kinder zur Welt,
doch drei davon waren Fehlgeburten. .
Erzherzogin Maria Karolina (1752-1814)
Als Maria Karolina 15 Jahre alt war, fanden die Vorbereitungen für die
Hochzeit ihrer Schwester Maria Josepha mit Ferdinand von Neapel statt,
dem späteren König von Neapel-Sizilien. Als Maria Josepha jedoch
unerwartet kurz vor der Hochzeit an den Pocken verstarb, bestimmte
Maria Theresia kurzerhand Josephas Schwester Maria Karolina als neue
Braut.
1768 reiste die 16-jährige Maria Karolina mit 57 Kutschen von Wien nach
Neapel, wo sie den 17-jährigen Ferdinand ehelichte. Die Hochzeitsnacht
war ein Alptraum. Sie hatte keine Ahnung, was sie erwartete, und
Ferdinand war ein in Liebesangelegenheiten erfahrerner Wüstling.
Jedenfalls fügte sie sich, übernahm erfolgreich die Regierung, an der
Ferdinand wenig Interesse zeigte, und brachte 17 Kinder zur Welt.
Herzog Philipp der Schöne und Johanna die Wahnsinnige von Spanien
Kaiser Maximilian I. strebte eine Verbindung des Hauses Habsburg und
des spanischen Königshauses an. In der spanischen Doppelhochzeit
heirateten der Habsburger Herzog Philipp der Schöne (Sohn
Maximilians und der Maria von Burgund) und Johanna die Wahnsinnige
von Spanien sowie Johann von Spanien und Erzherzogin Margarethe von
Österreich (Tocher Maximlians und der Maria von Burgund). Wie so oft
in der Geschichte spielte der Zufall auch hier Regie. Durch den
unvorhergesehenen Tod mehrerer Personen gelangte die Thronfolge
Spaniens an Johanna die Wahnsinnige. Johanna war das dritte Kind und
die zweite Tochter von Königin Isabella von Kastilien und und König
Ferdinand II. von Aragon und ursprünglich für die Krone nicht
vorgesehen.
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Unerwartet verstarb ihr Bruder Johann von Spanien, der erste
Thronfolger.
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Seine Witwe Margarethe, Philipps Schwester, war zum Zeitpunkt
von Johanns Tod schwanger, erlitt aber eine Todgeburt.
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Die nächste in der Thronfolge war Johannas ältere Schwester
Isabella, die mit König Manuel I. von Portugal verheiratet war. Sie
starb jedoch bei der Geburt ihres Sohnes Miguel, der als Erbe von
Portugal und Spanien aber mit anderthalb Jahren ebenfalls
verstarb.
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So fiel das Erbe an Johanna.
Eheschließung Kaiser Maximilian I. und Bianca Maria Sforza
Hauptsächlich aus Geldnöten und weil Mailand das Tor zu Italien
darstellte, ehelichte der Kaiser Bianca Maria Sforza 1484. Das Beilager
fand in Hall in Tirol statt, die Hochzeitsfeierlichkeiten in Innsbruck. Die
Kaiserin litt sehr darunter, dass sie keine Kinder bekommen konnte und
von Maximilian stark vernachlässigt wurde. Sie wurde psychisch krank.